Mgr. Petr Marek

Mgr. Petr Marek ist gemäss Rechtsanwaltschaftsgesetz, Nr. 85/1996 Slg., § 13, als ein selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er ist im Rechtsanwaltsregister der Tschechischen Rechtsanwaltskammer unter Nr. 9110 eingetragen. Aufgrund der Verträge über dauerhafte substitutionelle Zusammenarbeit unter Rechtsanwälten gemäss Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer über die Regel der professionellen Ethik und des Rechtsanwaltswettbewerbs, Nr. 2/1997 des Verordnungsblattes, Art. 12, arbeitet Mgr. Petr Marek mit den Rechtsanwälten Mgr. Tomáš Hübner, Mgr. Jiří Plewa und Mgr. Michal Vojáček zusammen.

Studium und Praxis

Mgr. Petr Marek absolvierte die Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag. Nach dem Studiumsabschluss war er zuerst in der Schutzmarkenabteilung beim Patentamt in Prag als Fachberater angestellt. Danach hat er die Praxis eines Rechtsanwaltskonzipienten beim Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Bělohlávek ausgeübt. Prof. Dr. Alexander Bělohlávek ist gleichzeitig auch als ein Gerichtsdolmetscher in der deutschen Sprache tätig. Mgr. Petr Marek war auch im Rechtsanwaltsbüro Federsen Laule Scherzberg & Ohle Hansen Ewerwahn als ein Rechtsanwaltskonzipient tätig.

Fachbereiche

Die Rechtsanwaltspraxis von Mgr. Petr Marek wird vor allem auf folgende Fachbereiche konzentriert:

  • Handelsrecht (Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, vertragliche Schuldverhältnisse, Insolvenzrecht, Wechsel- und Scheckrecht);
  • Bürgerliches Recht (vertragliche Schuldverhältnisse, Miets- und Untermietsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht);
  • Recht der unkörperlichen Güter (Schutzmarken, Urheberrecht);
  • Internetrecht;
  • Eintreibung von Forderungen (Exekution, öffentliche Versteigerungen);
  • Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Schadensersatz, arbeitsrechtliche Streite);
  • Verwaltungsrecht (Gewerberecht, Baurecht, Katasterrecht, Verbraucherschutz, kurz- und langfristige Visa für Ausländer);
  • Vertretung im Gerichts- und Verwaltungsverfahren (Handelsregister, handelsrechtliche und zivilrechtliche Streite, Verfassungsbeschwerden, Verfahren beim Katasteramt und Finanzamt, Patentamt, usw.).

Mgr. Petr Marek verfügt über gute deutsche und teilweise auch englische Sprachkenntnisse. Während seiner Tätigkeit in erwähnten Rechtsanwaltsbüros, die sich überwiegend auf ausländische Klienten orientieren, erwarb er viele Erfahrungen mit Leistung der Rechtshilfe in der deutschen und teilweise auch englischen Sprache.