Der Rechtsanwalt ist dem Klienten gegenüber für den Schaden verantwortlich, den er ihm im Zusammenhang mit der Leistung verursacht hat. Der Rechtsanwalt trägt auch in dem Falle die Verantwortung, wenn der Schaden im Zusammenhang mit der Rechtsanwaltschaftsausübung durch seinen Vertreter oder Angestellten verursacht worden ist.
Der Rechtsanwalt ist von der Verantwortung befreit, wenn er beweist, dass die Schadensabwendung auch bei der Aufwendung aller Bemühung, die man vom Rechtsanwalt verlangen kann, unmöglich war.
Der Rechtsanwalt soll die Haftpflichtversicherung in solchem Umfang abschließen, in dem man das Entstehen der Verantwortung vernünftig voraussetzen kann.
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Rechtsanwälte von der Tschechischen Rechtsanwaltskammer gesichert. Dem Rahmenvertrag mit der Versicherungsanstalt Kooperativa, a. s., gemäss, kann die Leistung aus einem Versicherungsunfall bei einem Rechtsanwalt nicht höher als 1.000.000 CZK sein. Die Leistung aus den Versicherungsunfällen, die in einem Versicherungsjahr entstanden sind, kann bei einem Rechtsanwalt nicht höher als 2.000.000 CZK sein.