Mgr. Jiří Plewa

Mgr. Jiří Plewa ist gemäss Rechtsanwaltschaftsgesetz, Nr. 85/1996 Slg. , § 13, als ein selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er ist im Rechtsanwaltsregister der Tschechischen Rechtsanwaltskammer unter Nr. 9082 eingetragen. Aufgrund der Verträge über dauerhafte substitutionelle Zusammenarbeit unter Rechtsanwälten gemäss Beschluss des Vorstands der Tschechischen Rechtsanwaltskammer über die Regel der professionellen Ethik und des Rechtsanwaltswettbewerbs, Nr. 2/1997 des Verordnungsblattes, Art. 12, arbeitet Mgr. Jiří Plewa mit den Rechtsanwälten Mgr. Tomáš Hübner, Mgr. Petr Marek und Mgr. Michal Vojáček zusammen.

Studium und Praxis

Mgr. Jiří Plewa absolvierte die Juristische Fakultät der Karlsuniversität in Prag. Während seines Studiums arbeitete er bei der Rechtsanwältin Eva Schramm und beim Kreisgericht Prag 3. Nach dem Studiumsabschluss übte er die Praxis eines Rechtsanwaltskonzipienten beim Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Bělohlávek ausgeübt aus. Prof. Dr. Alexander Bělohlávek ist gleichzeitig auch als ein Gerichtsdolmetscher in der deutschen Sprache tätig.

Fachbereiche

Die Rechtsanwaltspraxis von Mgr. Jiří Plewa wird vor allem auf folgende Fachbereiche konzentriert:

  • Handelsrecht (Gesellschaftsrecht und Genossenschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, vertragliche Schuldverhältnisse, Schadensersatzrecht, Insolvenzrecht, Gerichtsverfahren);
  • Bürgerliches Recht (Persönlichkeitsschutz, Immobilienrecht, Erbrecht, Schadensersatzrecht, vertragliche Schuldverhältnisse, Gerichtsverfahren, Versicherungsrecht, Vollstreckung);
  • Internationales Privatrecht;
  • Arbeitsrecht;
  • Familienrecht;
  • Verwaltungsrecht (Gewerberecht, Baurecht, Medienrecht, öffentliche Aufträge, Gerichtsverfahren);
  • Verfassungsrecht (Verfassungsgerichtswesen).

Mgr. Jiří Plewa verfügt über gute deutsche Sprachkenntnisse. Während seiner Tätigkeit in erwähnten Rechtsanwaltsbüros, die sich überwiegen auf ausländische Klienten orientieren, erwarb er viele Erfahrungen mit Leistung der Rechtshilfe in der deutschen Sprache.